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    • Sandra Pillich
      Moderator
        Beitragsanzahl: 16

        seit 1.1.24 gibt es ja für PG 4 und 5 bei Jugendlichen mehr  Entlastungsbudget von 3.386 Euro. Weiß jemand bis zu welchem Betrag die Einnahmen der Ersatzpflegeperson steuerfrei sind?

         

      • Alexy9
        Teilnehmer
          Beitragsanzahl: 6

          Ah ja, diese Unterstützung von 3.386 € für junge Leute auf Level 4 und 5 ist echt super, aber die Frage der Steuerbefreiung ist für viele etwas unklar. Im Grunde gibt es eine Grenze, bis zu der das Einkommen des Vertreters nicht besteuert wird, und das hängt von der persönlichen Situation und dem Vertrag ab.

          Ein wenig bekanntes Detail: Manche Vertreter kombinieren diese Unterstützung mit Nebeneinnahmen, z.B. durch den Verkauf kleiner personalisierter Geschenke – ich habe z.B. diese coole Seite für Halsketten mit Initialen gesehen , die sich leicht weiterverkaufen lassen. Diese Einnahmen können bei korrekter Deklaration in die Berechnung der Steuerbefreiung einfließen.

          Kurz gesagt, man sollte sich unbedingt über die genaue Grenze je nach Status informieren, denn die Steuerbehörde hat ihre eigenen Regeln und es ist oft flexibler, als man denkt. Persönlich habe ich festgestellt, dass der Austausch mit anderen jungen Leuten in derselben Lage hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.

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