Schlagwörter: Entlastungsbudget, vdk, Verhinderungspflege
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Eine Änderung zum Entlastungsbudget
Das Entlastungsbudget ist eine Zusammenfassung von zwei Leistungen, nämlich der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege. Viele Versicherte brauchen nur eine von beiden Leistungen und davon mehr benötigen, als vorgesehen ist. Sie erhalten künftig ein Gesamtbudget pro Jahr, das sie flexibel für Kurzzeit- und/oder Verhinderungspflege nutzen können. Eltern von Kindern mit Behinderung unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 profitieren bereits ab 1. Januar 2024 von dieser Regelung. Ihnen steht ein kombiniertes Budget von 3386 Euro zur Verfügung. Für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 steigt das Entlastungsbudget ab 1. Juli 2025 auf 3539 Euro.
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Ich finde, diese Änderung des Entlastungsbudgets ist ein Schritt in die richtige Richtung, vor allem für Familien, die ohnehin stark belastet sind. In der Realität nutzen viele Versicherte entweder Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, aber selten beides gleichmäßig. Durch das kombinierte Jahresbudget geht kein Geld mehr verloren, nur weil es nicht ins starre System passt. Für Eltern von schwer pflegebedürftigen Kindern ist das auch ein wichtiges Signal der Anerkennung. Entscheidend wird jedoch sein, wie unkompliziert die Pflegekassen diese neue Flexibilität tatsächlich umsetzen.
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